Der Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung hat ihren Hauptsitz in Berlin, dazu gibt es noch weitere Standorte, wie zum Beispiel in Gera, Würzburg und Stralsund. Das Tätigkeitsfeld umfasst gesetzliche Aufgabenbereiche.
Am Standort Würzburg befindet sich die Datenstelle der Rentenversicherung, welche dafür Zuständig ist, die jeweiligen Versicherungsnummern zu vergeben. Außerdem ist sie für die Annahme von Rentendaten und dient als Verteilstelle, sowie für den Datenaustausch untereinander zuständig. Dazu gehören auch Institutionen wie die Sozial- und Familiengerichte, die Finanzverwaltung und die örtliche Kommunen. Zudem koordiniert die Stelle den Renten Service mit den Rentenversicherungsträgern.
Aufgaben und Leistungen
Als Aufgabenbereich befasst sich die deutsche Rentenversicherung um die Altersvorsorge der Beschäftigten, sowie den Personen, die einer Rentenversicherungspflicht unterliegen, aber auch Zahlungen die auf einer freiwilligen Basis erfolgen.
Die ganzen Aufgaben werden durch den Regional- und Bundesträger wahrgenommen. Auch wenn in den letzten Jahren die private Vorsorge immer mehr in den Fokus gerät, nimmt die deutsche Rentenversicherung immer noch eine bedeutende Stellung im Bereich der Erwerbs- und Alterssicherung in Deutschland ein. Die Leistungen sind dabei im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.
Die Leistungen der deutschen Rentenversicherung richten sich nach den jeweiligen Beiträgen, die eingezahlt wurden. Dazu zählten die Leistungen der Altersrente, einer verminderten Erwerbstätigkeit, die Witwen- und Waisenrente, sowie Leistungen für eine berufliche- und medizinische Rehabilitation.
Was ist die Rente?
Die Rente wird auch als Ruhegeld oder Pension bezeichnet und stellt eine Altersvorsorge dar. Sie wird jeden Monat an bezugsberechtigte Personen ausbezahlt und dient als Geld für das Rentenalter, um damit den Lebensunterhalt finanzieren zu können.
Die Gelder für die Rente, kommen aus dem Genarationenvertrag. Dieser wurde gesetzlich eingeführt, wobei die erwerbstätige Generation Beiträge einzahlt, die Personen erhalten, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Jeder Beitragszahler erhält dabei den Anspruch später selber im Alter einen Anspruch auf Rente zu haben. Somit übernimmt die junge und aktive Generation die Rentenleistungen der älteren Personen. Durch diesen Kreislauf werden die Rentenzahlungen gesichert.
Durch ständige politische Anpassungen, wird die Rentenpolitik auf veränderte Rahmenbedingungen umgebaut, damit die Rentenzahlungen auch in Zukunft noch sicher ausbezahlt werden können. Durch eine geringere Geburtenrate und eine steigende Lebenserwartung, hat der demografische Wandel allerdings seine Spuren hinterlassen. Hier müssen noch große Aufgaben bewältigt werden, damit die Rentenpolitik auch weiter in diesem Maße bestehen bleiben kann. Die Anpassungen zielen vor allem auf langfristige Maßnahmen, denn nur so kann auch die kommende Generation auf eine sichere Altersvorsorge vertrauen.
Rentenantrag stellen
Sämtliche Leistungen von der deutschen Rentenversicherung gibt es nur, wenn entsprechend ein Antrag gestellt wurde. Auch wenn der eigene Rentenanspruch geltend gemacht werden soll, muss rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Stelle eingesendet werden. Dafür gibt es einen entsprechenden Antragsvordruck. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Verfahren beschleunigt wird.
Neben dem eigentlichen Rentenantrag bedarf es sämtlicher Versicherungsunterlagen und zwar von den Zeiten, wo der Versicherte beruflich beschäftig war und diese nicht erfasst sind. Dazu gehören zum Beispiel Nachweise über die Ausbildungszeiten, Fehlzeiten durch Krankheit, Nachweis wenn eine Arbeitslosigkeit vorlag, sowie die Geburtsurkunden von Kindern. Auch ein Lehrvertrag oder ein Kaufmannsgehilfenbrief sollte eingereicht werden, wenn dieser abgebrochen wurde.
Weitere Unterlagen werden benötigt, dazu zählen die Steueridentifikationsnummer, die aktuellen Kontodaten (IBAN und BIC), wie auch ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Reibungsloser Rentenübergang
Damit ein reibungsloser Übergang von dem Beschäftigungsverhältnis in das Renteneintrittsalter vorgenommen werden kann, sollte ein Rentenantrag mindestens drei Monate bevor das Renteneintrittsalter erreicht wird, abgegeben werden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, besteht die Möglichkeit einen Vorschuss für die zukünftige Renten zu erhalten.
Um beim Ausfüllen von dem Rentenantrag Unterstützung zu bekommen, stehen Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung. Auch Mitarbeiter von Gemeinden können in diesen Angelegenheiten mit Rat zur Seite stehen.