Was beinhaltet die Altersvorsorge?
Bei der Altersvorsorge handelt es sich um Geldeinzahlungen, die in einen Vertrag eingezahlt werden, um später im Rentenalter davon seinen Lebensabschnitt genießen zu können. Das angesparte Kapital wird bei Rentenbeginn in monatlichen Zahlungen ausbezahlt. Der Bereich der kapitalgedeckten Sparmöglichkeiten beinhaltet zum Beispiel Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Hier wird während der Erwerbstätigkeit für das Alter vorgesorgt, damit es später zur Verfügung steht.
Für jede Person ist es sehr sinnvoll im Alter vorzusorgen, da die gesetzliche Rente aus der deutschen Rentenversicherung in den meisten Fällen nicht ausreicht, um seinen Lebensabend bestreiten zu können. Zudem gibt es einige Vorsorgemaßnahmen, die der Staat zusätzlich unterstützt, zum Beispiel durch Zuzahlungen oder steuerlichen Sparmodellen. Aber auch nicht geförderte Maßnahmen zur Altersvorsorge können durchaus attraktiv ausfallen. Dazu gehört auch die Anschaffung von Wohneigentum, so dass im Rentenalter keine Miete anfällt.
Die gesetzliche Rente
Eine der drei Säulen der Altersvorsorge stellt die gesetzliche Rente dar. Hier erhalten die Versicherten eine Altersrente sobald sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Die Beiträge für die Rente werden dabei vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. So braucht der Beitragszahler nur einen Teil für die gesetzliche Rente aufbringen. Je höher dabei der monatliche Verdienst ausfällt, umso mehr Beiträge werden fällig.
Die Rentenberechnung
Wie hoch am Ende die gesetzliche Rente ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab. Dazu zählen vor allem die Zeiten, in denen Beiträge einbezahlt wurden. Die ersten Einzahlungen erfolgen bereits während der Dauer einer Berufsausbildung. Ein weiterer Faktor stellt die Höhe vom Einkommen dar. Denn je mehr während der Erwerbsphase verdient wurde, umso mehr Beiträge konnten einbezahlt werden. Dies macht sich bei der Rentenberechnung positiv bemerkbar. Liegen allerdings Zeiten vor, wo keine Zahlungen auf das Rentenkonto getätigt werden konnten, zum Beispiel durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, fällt die Berechnung am Ende geringer aus. Hier ist es auf jeden Fall ratsam neben der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine private Vorsorge zu tätigen, um später eine entstandene Rentenlücke auszugleichen.
Deutsche Rentenversicherung
Bei der deutschen Rentenversicherung handelt es sich um einen Sammelbegriff für die Träger von Bundes- und Regionalebene. Seit dem Jahr 1957 basiert das System der Rentenversicherung auf Basis von einem Umlageverfahren. Hier zahlt die arbeitende Bevölkerung Beiträge in die Rentenkasse, die für Auszahlungen an die Rentner genutzt werden. Durch dieses Verfahren, können Renten sofort ausgezahlt werden und es wird vermieden, dass das angesammelte Kapital durch Wirtschaftskrisen vernichtet wird.